Führerscheinklassen

Unsere Führerscheinklassen im Überblick

Wir bieten eine breite Palette an Fahrschulklassen an, darunter die beliebte B-Klasse für den Pkw-Führerschein sowie die Klassen BE für das Fahren von Pkw mit Anhängern, AM für leichte Krafträder und A1, A2 und A für das Motorradfahren. Darüber hinaus bieten wir auch die MOFA-Schulung für das Fahren von Mofas an. Unser Team von erfahrenen Fahrlehrern begleitet Dich auf Deinem Weg zum Führerschein und unterstützt Dich dabei, alle notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erlernen.

B

Pkw bis 3,5 t + Anhänger bis 750 kg

Für den Führerschein der Klasse B darf man Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg fahren, sofern sie für den Transport von maximal acht Personen (inklusive Fahrer) geeignet sind. Es ist auch erlaubt, einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg zu ziehen. Wenn der Anhänger schwerer als 750 kg ist, darf die Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht überschreiten.

Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins beträgt 18 Jahre, aber für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“ ist es bereits mit 17 Jahren möglich. Die Klassen AM und L sind in der Klasse B bereits eingeschlossen.

Beachte bitte: Wenn man einen Automatik-Führerschein macht, ist es nur erlaubt, Automatikfahrzeuge zu fahren.

BF17

 Pkw bis 3,5 t + Anhänger bis 750 kg (begleitet ab 17 Jahren)

Für den Führerschein der Klasse B darf man Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg fahren, sofern sie für den Transport von maximal acht Personen (inklusive Fahrer) geeignet sind. Es ist auch erlaubt, einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg zu ziehen. Wenn der Anhänger schwerer als 750 kg ist, darf die Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht überschreiten.

Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins beträgt 18 Jahre, aber für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“ ist es bereits mit 17 Jahren möglich. Die Klassen AM und L sind in der Klasse B bereits eingeschlossen.

Beachte bitte: Wenn man einen Automatik-Führerschein macht, ist es nur erlaubt, Automatikfahrzeuge zu fahren.